Rechtsgrundlagen · Gebührenordnung

Verordnung über Kosten der Landesarchive
in Mecklenburg-Vorpommern
(Landesarchivkostenverordnung - LAKVO M-V)

Vom 8. Januar 2003

(GVOBl. M-V S. 99), in Kraft am 1. Februar 2003

GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2013 - 1 - 85

Aufgrund des § 2 Abs. 1 und 2 sowie des § 23 Abs. 1 und 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Oktober 1991 (GVOBl. M-V S. 366, 435), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. August 2002 (GVOBl. M-V S. 531), verordnet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium:

§ 1

Für die im Kostenverzeichnis (Anlage) genannten Leistungen werden die dort festgelegten Verwaltungs- und Benutzungsgebühren erhoben. Die Anlage ist Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft .

Gleichzeitig tritt die Archivgebührenordnung vom 1. Februar 1995 (GVOBl. M-V S. 106) außer Kraft.

Schwerin, den 8. Januar 2002

Der Minister für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Prof. Dr. Dr. med. Hans - Robert Metelmann

Anlage

Kostenverzeichnis

A. Verwaltungsgebühren

Tarifstelle

Gegenstand

Gebühr in Euro

1

Bearbeitung schriftlicher Anfragen

 
 

Für die Bearbeitung von Anfragen, Nachforschungen und anderen gleichartigen Leistungen durch Mitarbeiter der staatlichen Landesarchive werden Gebühren pro begonnener Arbeitshalbstunde erhoben:

a) höherer Archivdienst

b) gehobener Archivdienst

c) mittlerer Archivdienst

Die Gebühren sind auch bei negativem Suchergebnis zu entrichten.

28,50

20,00

15,00

 

Anmerkung zu Tarifstelle 1:

Die Bearbeitung von Anfragen, Nachforschungen, Übersetzungen und andere gleichartige Leistungen ist gebührenpflichtig bei

- persönlicher und auftragsgebundener Forschung zu privaten Zwecken,

- gewerblichen Zwecken,

- Benutzung zu Planungs-, Projektierungs-, Meliorations- und anderen wirtschaftlicher Nachnutzung unterliegenden Zwecken.

Gebührenbefreiung kann gewährt werden für wissenschaftliche, publizistische, heimatkundliche, gemeinnützige und unterrichtliche Zwecke, sowie zur Klärung persönlicher Anliegen, insbesondere von Renten- und Versicherungsnachweisen und zur Rehabilitierung.

 

2

Beglaubigungen

 
 

Für Beglaubigungen werden nachfolgende Gebühren erhoben:

a) Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Negativen

b) Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen pro Seite

Beglaubigungen von Vervielfältigungen, die mit Bürodruckgeräten hergestellt sind, und Durchschriften und Vervielfältigungen, die mit Lichtpaus-, Fotokopier- oder ähnlichen Geräten hergestellt werden

2,00

1,50 bis 3,00

 

- für den ersten Abdruck je Urkunde

- zusätzlich für jeden weiteren Abdruck

c) Beglaubigungen von Urkunden und Bescheinigungen für den Gebrauch im Ausland

d) sonstige Bescheinigungen

1,50

1,00

5,00 bis 10,00

3,00 bis 18,00

3

Veröffentlichungsgenehmigungen

 

3.1

In Büchern, Broschüren, Zeitschriften, Zeitungen und anderen je Aufnahme

 

3.1.1

schwarz-weiß bei einer Auflage

bis 5.000 Stück

10.000 Stück

50.000 Stück

100.000 Stück

über 100.000 Stück

25,50

36,00

61,50

153,50

255,50

 

Dieser Beitrag ist auch bei der Einspeisung einer Vorlage in digitalisierter Form in internationale Datennetze fällig

 

3.1.2

farbig das Zweifache von Nummer 3.1.1

 

3.1.3

bei Neuauflagen und Nachdrucken das 0,5-fache von den Nummern 3.1.1 und 3.1.2

 

3.1.4

zu Werbezwecken das Drei- bis Zehnfache von Nummer 3.1

 

3.2

Wiedergabe von Archivalien (auch Bilder, Karten, Pläne, Schaufilme usw.) in Filmen, Fernseh- und Tonaufzeichnungen je begonnene Wiedergabeminute

25,50 bis 255,50

 

Anmerkung zu den Tarifstellen 3.1 - 3.2:

Bei Veröffentlichungen, die im Interesse der Archive liegen, wie die Förderung von wissenschaftlichen Publikationen oder die Förderung kultureller Anliegen, kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden.

 

B. Benutzungsgebühren

Tarifstelle

Gegenstand

Gebühr in Euro

4

Direktnutzung

 

4.1

pro Tag

pro 5 Tage

pro 20 Tage

pro Jahr

5,00

20,50

51,00

255,50

 

Anmerkung zu Tarifstelle 4.1:

Die Nutzung der Archivalien ist gebührenpflichtig bei

- persönlicher und auftragsgebundener Forschung zu privaten Zwecken,

- gewerblichen Zwecken,

- Benutzung zu Planungs-, Projektierungs-, Meliorations- und anderen wirtschaftlicher Nachnutzung unterliegenden Zwecken.

Gebührenbefreiung kann zugelassen werden bei der Nutzung der Archivalien für wissenschaftliche, publizistische, heimatkundliche, gemeinnützige und unterrichtliche Zwecke, sowie zur Klärung persönlicher Anliegen, insbesondere von Renten- und Versicherungsnachweisen und zur Rehabilitierung.

 

 

5

Fernleihe

 
 

Für Fernleihen werden pro Archivalieneinheit erhoben.

10,00

 

Bei Überziehung der festgelegten Ausleihfristen wird die Gebühr je Einheit für jeden weiteren Tag auf
festgesetzt.

2,50

6

Fotografische und reprografische Arbeiten

(Archivalienreproduktionen)

 

6.1

Anfertigung von Negativen

 

6.1.1

Arbeiten in schwarz-weiß

 

6.1.1.1

Reproduktion je Stück

Mikrofilmaufnahme

je Aufnahme

Mindestgebühr

0,50

2,50

6.1.1.2

Aufnahmen je Stück

24 x 36 mm

6 x 6 cm

9 x 12 cm

13 x 18 cm

18 x 24 cm

2,50

4,00

8,00

10,00

13,00

 

Zusätzlich wird für jede im Interesse der nachgesuchten Leistung aufgewendete angefangene Arbeitsviertelstunde des Fotografen eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben.

 

6.1.1.3

Negative von Makrofiches

Bei Ausleihe von Makrofiches für Arbeiten, die nicht in der archiveigenen Werkstatt ausgeführt werden können, werden eine Gebühr von 5,00 Euro und eine Kaution von 51,00 Euro erhoben.

8,00

6.1.2

Arbeiten in farbig

 

6.1.2.1

Reproduktion je Stück

24 x 36 mm

6 x 6 cm

9 x 12 cm

Zusätzlich wird für jede im Interesse der nachgesuchten Leistung aufgewendete angefangene Arbeitsviertelstunde des Fotografen eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben.

4,00

5,00

15,50

6.2

Anfertigung von Positiven

 

6.2.1

Arbeiten in schwarz-weiß

 

6.2.1.1

Fotopapiere je Stück

13 x 18 cm

18 x 24 cm

24 x 30 cm

30 x 40 cm

40 x 50 cm

50 x 60 cm

zusätzlich Dokumentenpapiere je Stück

Format DIN A 4

Format DIN A 3

4,00

6,00

7,50

10,00

11,00

24,00

0,50

1,50

6.2.1.2

Farbdiapositive (ungerahmt), je Stück

24 x 36 mm

6 x 6 cm

9 x 12 cm

13 x 18 cm

18 x 24 cm

6,00

10,00

15,50

20,50

25,50

 

Zusätzlich wird für jede im Interesse der nachgesuchten Leistung aufgewendete angefangene Arbeitsviertelstunde des Fotografen eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben.

 

6.3

Bei besonders schwierig zu reproduzierenden Vorlagen (zum Beispiel Siegel) kann der 1,5-fache Satz der in den Nummern 6.1 bis 6.2.1.2 festgesetzten Gebühr erhoben werden.

Zusätzlich wird für jede im Interesse der nachgesuchten Leistung aufgewendete angefangene Arbeitsviertelstunde des Fotografen eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben.

 

6.4

Anfertigung von Direktkopien

 

6.4.1

Kopien nach elektrostatischen Verfahren,

je Stück Format DIN A 4

je Stück Format DIN A 3

0,30

0,50

6.4.2

Ausschnitte aus überformatigen Vorlagen

(Karten, Risse, Pläne)

je Stück Format DIN A 4

je Stück Format DIN A 3

1,50

2,50

6.4.3

Großkopierungen

je Stück Format DIN A 2

je Stück Format DIN A 1

je Stück Format DIN A 0

10,00

15,50

20,50

6.4.4

Kopien aus dem Rückvergrößerungsgerät, je Stück

0,50

6.5

Digitale Aufnahme und Speicherung

 

6.5.1

Digitale Aufnahme von Vorlagen im Format DIN A 4 und Folio je Datei

Zusätzlich wird für jede im Interesse der nachgesuchten Leistung aufgewendete angefangene Arbeitsviertelstunde des Fotografen eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben.

8,00

6.5.2

Digitale Aufnahmen von überformatigen Vorlagen (Karten, Pläne, Risse) je Datei

12,00

 

Zusätzlich wird für jede im Interesse der nachgesuchten Leistung aufgewendete angefangene Arbeitsviertelstunde des Fotografen eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben.

 

6.5.3

Speicherung auf CD-Rom je Datei

bis 30 MB

bis 50 MB

über 50 MB

4,00

6,00

7,00

 

Zusätzlich wird für jede im Interesse der nachgesuchten Leistung aufgewendete angefangene Arbeitsviertelstunde des Fotografen eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben.

 

6.6

Hier nicht enthaltende Spezialaufträge werden nach Aufwand an Material und Arbeitszeit abgerechnet, soweit sie ausgeführt werden können.

 

7

Siegelabgüsse

 

7.1

Anfertigung von Siegelabgüssen, Faksimiles, Nachbildungen, Nachzeichnungen, je nach Personal-, Material- und Geräteaufwand für jedes nachgebildete Original mindestens

16,50

7.2

Nutzung eines Siegelabgusses zur Vervielfältigung (zuzüglich der Gebühr für die Anfertigung des Abgusses nach Nummer 7.1)

 

7.2.1

bei einer Auflage bis 100 Stück

41,00

7.2.2

bei einer Auflage bis 500 Stück

61,50

7.2.3

bei einer Auflage über 500 Stück, je angefangene 500 Stück

82,00