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Dem Landesarchiv Greifswald obliegt nach der Verordnung über
die Zuständigkeit der staatlichen Archive in Mecklenburg-Vorpommern
(Archivzuständigkeitsverordnung Mecklenburg-Vorpommern
ArchivZustVO M-V) vom 16. Juni 1998 die archivische
Betreuung für die oberen und unteren Landes- sowie nachgeordneten
Bundeseinrichtungen, welche in den Landkreisen Rügen,
Nordvorpommern, Ostvorpommern, Demmin und Uecker-Randow sowie
den Stadtkreisen der Hansestädte Stralsund und Greifswald
belegen sind. Die archivische Betreuung umfasst die Beratung
vor Ort, die Sichtung, Bewertung und die Übergabe des
Schriftgutes an das Landesarchiv. Um sowohl Ihnen wie uns
die Arbeit zu erleichtern, bitten wir Sie, frühzeitig
mit uns Kontakt aufzunehmen. Vor einem solchen Gespräch
ersuchen wir Sie um die Übersendung Ihres Aktenplans
und Ihrer Anordnung zur Aktenführung (falls diese noch
nicht dem Landesarchiv vorliegen).
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Sinnvoll wäre auch die Zusammenstellung aller in Ihrer
Registratur befindlicher Akten, die bereits geschlossen sind.
Eine solche Zusammenstellung sollte sich an Ihrem Aktenplan
orientieren. Wichtig ist zudem eine regelnmäßige
Erfassung auszusondernder Akten in Aussonderungslisten. Ein
Muster solcher Listen kann beim Landesarchiv erbeten werden.
Nach Absprache mit dem zuständigen Mitarbeiter ist auch
eine EDV-erstellte Liste möglich.
Das Landesarchiv will mittels dieser Seite versuchen, Probleme
bei der Aussonderung von Schriftgut in Ihrer Behörde
zu minimieren. In allen Fragen können Sie sich an unsere
Kontaktadresse wenden:
Ansprechpartner:
Michael Sparing
Fon: 03834 5953-48
Fax: 03834 5953-63
eMail: sparing@landesarchiv-greifswald.de
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