Behördenbetreuung

Dem Landesarchiv Greifswald obliegt nach der Verordnung über die Zuständigkeit der staatlichen Archive in Mecklenburg-Vorpommern (Archivzuständigkeitsverordnung Mecklenburg-Vorpommern – ArchivZustVO M-V) vom 16. Juni 1998 die archivische Betreuung für die oberen und unteren Landes- sowie nachgeordneten Bundeseinrichtungen, welche in den Landkreisen Rügen, Nordvorpommern, Ostvorpommern, Demmin und Uecker-Randow sowie den Stadtkreisen der Hansestädte Stralsund und Greifswald belegen sind. Die archivische Betreuung umfasst die Beratung vor Ort, die Sichtung, Bewertung und die Übergabe des Schriftgutes an das Landesarchiv. Um sowohl Ihnen wie uns die Arbeit zu erleichtern, bitten wir Sie, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. Vor einem solchen Gespräch ersuchen wir Sie um die Übersendung Ihres Aktenplans und Ihrer Anordnung zur Aktenführung (falls diese noch nicht dem Landesarchiv vorliegen).

Sinnvoll wäre auch die Zusammenstellung aller in Ihrer Registratur befindlicher Akten, die bereits geschlossen sind. Eine solche Zusammenstellung sollte sich an Ihrem Aktenplan orientieren. Wichtig ist zudem eine regelnmäßige Erfassung auszusondernder Akten in Aussonderungslisten. Ein Muster solcher Listen kann beim Landesarchiv erbeten werden. Nach Absprache mit dem zuständigen Mitarbeiter ist auch eine EDV-erstellte Liste möglich.

Das Landesarchiv will mittels dieser Seite versuchen, Probleme bei der Aussonderung von Schriftgut in Ihrer Behörde zu minimieren. In allen Fragen können Sie sich an unsere Kontaktadresse wenden:

Ansprechpartner:
Michael Sparing
Fon: 03834 5953-48
Fax: 03834 5953-63
eMail: sparing@landesarchiv-greifswald.de