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Wie muß mein Archiv eingerichtet sein?
Welche Anforderungen muß ein Archivmagazin erfüllen?
Wie verzeichne ich Akten?
Was ist für die dauerhafte Lagerung erforderlich?
Welche Firma liefert Mappen und Kartons?
Wo kann ich mich weiterbilden?
Welches Personal ist geeignet?
Wo kann ich mich über Restaurierung informieren?
Diese kleine Auswahl von Fragen zeigt, daß die Einrichtung und
Fortführung eines Archivs keine leichte Aufgabe ist. Insbesondere,
wenn noch kein Fachpersonal in einer betroffenen Einrichtung arbeitet,
ist der Informationsbedarf sehr hoch. Um diesem Bedarf entgegenzukommen,
hat der Gesetzgeber den Landesarchiven eine Archivberatungsfunktion übertragen.
Daher gehört zu den Aufgaben der staatlichen Archive auch die Beratung
kommunaler und sonstiger Archive hinsichtlich der archivfachlichen Erfüllung
ihrer Aufgaben. Diese Funktion ist in § 5 Absatz 4 (letzter Satz)
des Gesetzes zur Regelung des Archivrechts in Mecklenburg-Vorpommern vom
7. Juli 1997 (GVBl. M-V 1997 S. 282 ff.) festgeschrieben.
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Freiwillige Kooperation bildet die Basis der Archivberatung.
Inhaltlich kann sie den gesamten Bereich der Aufgaben der
öffentlichen Archive betreffen. Fragen der räumlichen
und personellen Ausstattung gehören ebenfalls dazu wie
die beratende Mitwirkung bei Sicherung, Erschließung
und Auswertung von Archivgut. Auch in Bereichen wie Materialbeschaffung,
Bestandserhaltung, Restaurierung und Verfilmung können
sich Interessenten Informationen aneignen. Sie partizipieren
damit an den im Landesarchiv vorhandenen Kenntnissen und Erfahrungen
zum Nutzen ihrer eigenen Arbeit.
Eine auf dieser Grundlage in Anspruch genommene Beratung kann
auf verschiedene Weise durchgeführt werden. Telefonische
Rücksprachen sind dazu ebenso geeignet wie ein persönlicher
Besuch hier im Landesarchiv. Grundsätzlich besteht auch
die Möglichkeit, Beratungen von Mitarbeitern das Archivs
vor Ort beim Interessenten während eines Besuches durchzuführen.
Wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter.
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