sonstige Dienstleistungen · Archivberatung

Wie muß mein Archiv eingerichtet sein?

Welche Anforderungen muß ein Archivmagazin erfüllen?

Wie verzeichne ich Akten?

Was ist für die dauerhafte Lagerung erforderlich?

Welche Firma liefert Mappen und Kartons?

Wo kann ich mich weiterbilden?

Welches Personal ist geeignet?

Wo kann ich mich über Restaurierung informieren?

Diese kleine Auswahl von Fragen zeigt, daß die Einrichtung und Fortführung eines Archivs keine leichte Aufgabe ist. Insbesondere, wenn noch kein Fachpersonal in einer betroffenen Einrichtung arbeitet, ist der Informationsbedarf sehr hoch. Um diesem Bedarf entgegenzukommen, hat der Gesetzgeber den Landesarchiven eine Archivberatungsfunktion übertragen. Daher gehört zu den Aufgaben der staatlichen Archive auch die Beratung kommunaler und sonstiger Archive hinsichtlich der archivfachlichen Erfüllung ihrer Aufgaben. Diese Funktion ist in § 5 Absatz 4 (letzter Satz) des Gesetzes zur Regelung des Archivrechts in Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Juli 1997 (GVBl. M-V 1997 S. 282 ff.) festgeschrieben.


Freiwillige Kooperation bildet die Basis der Archivberatung. Inhaltlich kann sie den gesamten Bereich der Aufgaben der öffentlichen Archive betreffen. Fragen der räumlichen und personellen Ausstattung gehören ebenfalls dazu wie die beratende Mitwirkung bei Sicherung, Erschließung und Auswertung von Archivgut. Auch in Bereichen wie Materialbeschaffung, Bestandserhaltung, Restaurierung und Verfilmung können sich Interessenten Informationen aneignen. Sie partizipieren damit an den im Landesarchiv vorhandenen Kenntnissen und Erfahrungen zum Nutzen ihrer eigenen Arbeit.


Eine auf dieser Grundlage in Anspruch genommene Beratung kann auf verschiedene Weise durchgeführt werden. Telefonische Rücksprachen sind dazu ebenso geeignet wie ein persönlicher Besuch hier im Landesarchiv. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, Beratungen von Mitarbeitern das Archivs vor Ort beim Interessenten während eines Besuches durchzuführen. Wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter.