allgemeine Hinweise

Die Benutzung des Landesarchivs richtet sich nach der Benutzungsverordnung des Landes für die Archive. Danach kann jeder, der ein glaubhaftes Interesse an der Benutzung geltend machen kann, öffentliches Archivgut im Landesarchiv Greifswald einsehen. Hierzu steht ihm der Lesesaal des Archivs von Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr offen. Erforderlich ist ein schriftlicher Benutzungsantrag, der beim Lesesaaldienst ausgefüllt werden kann. Dort werden Sie auch beraten, welche Bestände für Ihr Benutzungsanliegen in Frage kommen. Sie erhalten dort die nötigen Findbücher oder Findkarteien, in denen Sie die einzelnen Archivalien zur Einsichtnahme auswählen und mit den ausliegenden Bestellzetteln bestellen können. Bestellungen, die bis 10.00 Uhr beim Lesesaaldienst vorliegen, werden noch am selben Tag vorgelegt. Hiervon ausgenommen sind jedoch alle Archivalien, die in einem der Außenmagazine verwahrt werden. Diese können erst am folgenden Benutzungstag eingesehen werden. Eventuelle Einschränkungen der Benutzung regelt die Benutzungsordnung und das Archivgesetz des Landes. Es empfiehlt sich daher, eine Benutzung des Landesarchivs telefonisch oder schriftlich vorzubereiten, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Nach Absprache mit dem Lesesaaldienst können Sie von Archivalien Fotokopien, Mikrofilmaufnahmen, Dias unterschiedlicher Formate oder digitale Aufnahmen bestellen.

 

 

Neben der Direktbenutzung können Sie eine schriftliche Anfrage an das Landesarchiv richten. In Ausnahmefällen ist es möglich, Akten des Landesarchivs in ein anderes öffentliches Archiv zur Benutzung zu versenden. Die Versendung ist kostenpflichtig und unterliegt strengen konservatorischen Richtlinien. Daher bemüht sich das Landesarchiv in jüngster Zeit, Alternativen für die Benutzung von Archivgut außerhalb des Landesarchivs zu entwickeln. Mit finanzieller Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft  sind die Karten und Beschreibungsbände der schwedischen Landesaufnahme von 1692-1709  via Internet benutzbar.