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Anfertigung von Archivalienreproduktionen
(Auszug aus der Landesarchivkostenverordnung)
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Anfertigung von Negativen
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Arbeiten in schwarz-weiß
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Reproduktion je Stück
Mikrofilmaufnahme
je Aufnahme
Mindestgebühr
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0,50
2,50
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Aufnahmen je Stück
24 x 36 mm
6 x 6 cm
9 x 12 cm
13 x 18 cm
18 x 24 cm
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2,50
4,00
8,00
10,00
13,00
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Zusätzlich wird für jede im Interesse der nachgesuchten
Leistung aufgewendete angefangene Arbeitsviertelstunde
des Fotografen eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben.
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Negative von Makrofiches
Bei Ausleihe von Makrofiches für Arbeiten, die nicht
in der archiveigenen Werkstatt ausgeführt werden können,
werden eine Gebühr von 5,00 Euro und eine Kaution von
51,00 Euro erhoben.
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8,00
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Arbeiten in farbig
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Reproduktion je Stück
24 x 36 mm
6 x 6 cm
9 x 12 cm
Zusätzlich wird für jede im Interesse der nachgesuchten
Leistung aufgewendete angefangene Arbeitsviertelstunde
des Fotografen eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben.
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4,00
5,00
15,50
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Anfertigung von Positiven
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Arbeiten in schwarz-weiß
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Fotopapiere je Stück
13 x 18 cm
18 x 24 cm
24 x 30 cm
30 x 40 cm
40 x 50 cm
50 x 60 cm
zusätzlich Dokumentenpapiere je Stück
Format DIN A 4
Format DIN A 3
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4,00
6,00
7,50
10,00
11,00
24,00
0,50
1,50
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Farbdiapositive (ungerahmt), je Stück
24 x 36 mm
6 x 6 cm
9 x 12 cm
13 x 18 cm
18 x 24 cm
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6,00
10,00
15,50
20,50
25,50
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Zusätzlich wird für jede im Interesse der nachgesuchten
Leistung aufgewendete angefangene Arbeitsviertelstunde
des Fotografen eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben.
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Bei besonders schwierig zu reproduzierenden Vorlagen
(zum Beispiel Siegel) kann der 1,5-fache Satz der in
den Nummern 6.1 bis 6.2.1.2 festgesetzten Gebühr erhoben
werden.
Zusätzlich wird für jede im Interesse der nachgesuchten
Leistung aufgewendete angefangene Arbeitsviertelstunde
des Fotografen eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben.
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Anfertigung von Direktkopien
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Kopien nach elektrostatischen Verfahren,
je Stück Format DIN A 4
je Stück Format DIN A 3
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0,30
0,50
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Ausschnitte aus überformatigen Vorlagen
(Karten, Risse, Pläne)
je Stück Format DIN A 4
je Stück Format DIN A 3
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1,50
2,50
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Großkopierungen
je Stück Format DIN A 2
je Stück Format DIN A 1
je Stück Format DIN A 0
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10,00
15,50
20,50
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Kopien aus dem Rückvergrößerungsgerät, je Stück
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0,50
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Digitale Aufnahme und Speicherung
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Digitale Aufnahme von Vorlagen im Format DIN A 4 und
Folio je Datei
Zusätzlich wird für jede im Interesse der nachgesuchten
Leistung aufgewendete angefangene Arbeitsviertelstunde
des Fotografen eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben.
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8,00
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Digitale Aufnahmen von überformatigen Vorlagen (Karten,
Pläne, Risse) je Datei
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12,00
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Zusätzlich wird für jede im Interesse der nachgesuchten
Leistung aufgewendete angefangene Arbeitsviertelstunde
des Fotografen eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben.
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Speicherung auf CD-Rom je Datei
bis 30 MB
bis 50 MB
über 50 MB
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4,00
6,00
7,00
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Zusätzlich wird für jede im Interesse der nachgesuchten
Leistung aufgewendete angefangene Arbeitsviertelstunde
des Fotografen eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben.
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Das Landesarchiv Greifswald bietet zum Zwecke der Vervielfältigung
von Urkunden, Akten und Karten unterschiedliche Reproduktionsmöglichkeiten
an. Diese Reproduktionen können kostenpflichtig beim
Landesarchiv bestellt werden. Detaillierte Angaben über
die Höhe der Gebühren und Kosten können sie
der Archivkostenverordnung des Landes M-V entnehmen.
Dem Benutzer ist es nach Paragraph 13 der Verordnung zur
Benutzung der Landesarchive möglich, Reproduktionen von
Dokumenten des Landesarchivs Greifswald anfertigen zu lassen.
Ein generelles Recht auf Anfertigung von Reproduktionen besteht
nicht. Einschränkungen ersehen Sie im nachfolgenden Auszug
der Benutzungsverordnung.
§ 13
Anfertigung von Reproduktionen
(1) Der Benutzer kann auf Antrag und auf eigene Kosten
Reproduktionen durch das Archiv oder eine vom Archiv beauftragte
Stelle herstellen lassen, soweit das Archivgut keinen Schutzfristen
unterliegt und schutzwürdige Belange von Betroffenen
und Dritten nicht berührt werden. Ein Rechtsanspruch
auf Reproduktionen besteht nicht.
(2) Die Herstellung von Reproduktionen kann versagt werden
oder eingeschränkt werden, wenn sich das Archivgut wegen
seines Erhaltungszustandes oder seines Formats nicht zu Reproduktionen
eignet. Über das jeweils geeignete Reproduktionsverfahren
entscheidet das verwahrende Archiv.
(3) Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder Vervielfältigung
von Reproduktionen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Archivs
zulässig.
(4) Die Versandkosten für Reproduktionen trägt der
Antragsteller
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